Das FAS-Konzept
Die vorliegende Bildungsgangbeschreibung beschreibt die Gesamtstruktur, die Zielsetzung und den Aufbau der zweijährigen Ausbildung „Film- und Theaterschauspieler/in“ an der Film Acting SchoolCologne. Die detaillierte Darstellung der einzelnen Unterrichtsbereiche, ihrer Inhalte, Kompetenschwerpunkte und Formen der Leistungsfeststellung erfolgt in den jeweils zugeordneten Fachcurricula.
1. Zweck und Funktion der Bildungsgangbeschreibung
Die vorliegende Bildungsgangbeschreibung stellt die curriculare und didaktische Gesamtstruktur der zweijährigen Ausbildung „Film- und Theaterschauspieler/in“ an der Film Acting School Cologne dar. Sie beschreibt den Bildungsgang in seiner übergreifenden Anlage und erläutert dessen innere Kohärenz im Verhältnis von Lernbereichen, Ausbildungsverlauf und schulweiter Kompetenzentwicklung.
Das Dokument ist als bildungsgangbezogenes Rahmendokument zu verstehen. Es ersetzt weder die einzelnen Fachcurricula noch die Prüfungsordnung oder sonstige zugehörige Unterlagen. Es dient dazu, den Ausbildungsgang als Ganzes darzustellen, den Aufbau der zweijährigen Ausbildung nachvollziehbar zu machen und die einzelnen Unterrichtsbereiche in ihren Zusammenhang einzuordnen.
Die Bildungsgangbeschreibung erfüllt damit insbesondere fünf Aufgaben: Sie definiert den Ausbildungsgang als schulische Gesamteinheit, beschreibt den Aufbau und die Progression der zweijährigen Ausbildung, ordnet die Lernbereiche der Stundentafel den eingereichten curricularen Unterlagen zu, erläutert das Zusammenwirken der Fächer im Hinblick auf gemeinsame Kompetenzen und klärt das Verhältnis zu Fachcurricula und Prüfungsordnung.
2. Bezeichnung und Einordnung des Bildungsgangs
Gegenstand dieses Dokuments ist die zweijährige Ausbildung „Film- und Theaterschauspieler/in“ der Film Acting School Cologne. Der Bildungsgang ist als künstlerisch-praktisch ausgerichtete Schauspielausbildung angelegt und wird im Rahmen der vorliegenden Unterlagen als Bildungsgang auf Berufsfachschulniveau beschrieben.
Die Ausbildung verbindet fachrichtungsbezogene und fachrichtungsübergreifende Lernbereiche zu einer zusammenhängenden Gesamtstruktur. Sie umfasst schauspielerische, sprecherische, körperlich-bewegungsbezogene, filmpraktische sowie allgemein reflektierende Ausbildungsanteile und ist auf eine systematische Entwicklung professioneller Handlungskompetenz im Bereich Schauspiel ausgerichtet.
Der Bildungsgang ist medienbezogen offen angelegt. Er führt die Auszubildenden an berufspraktische Anforderungen des Schauspielberufs heran und berücksichtigt dabei sowohl Arbeitszusammenhänge der Bühne als auch der Kamera. Die Ausbildung ist daher in ihrer Gesamtstruktur auf die Verbindung von theatralen und filmischen Anforderungen ausgerichtet. Die Aufnahme in den Bildungsgang setzt eine künstlerische Eignung voraus, die im Aufnahmeverfahren festgestellt wird.
3. Bildungsziel des Bildungsgangs
Ziel des Bildungsgangs ist die Entwicklung eines professionell nutzbaren künstlerischen Instruments und einer daraus erwachsenden schauspielerischen Handlungsfähigkeit für Bühne und Kamera. Die Ausbildung zielt auf den systematischen Aufbau einer integrierten künstlerisch-praktischen Kompetenz, in der Körper, Stimme, Sprache, Wahrnehmung, Handlung und Gestaltung aufeinander bezogen entwickelt werden.
Der Bildungsgang verbindet schauspielerische Grundlagen, Rollen- und Szenenarbeit, sprecherische und körperliche Schulung sowie filmische und präsentative Anforderungen zu einer übergreifenden Ausbildungslogik. Die Auszubildenden sollen schrittweise Präsenz, Reaktionsfähigkeit, Ensemblefähigkeit, Bewegungsbewusstsein, mediale Anpassungsfähigkeit und eigenständige Gestaltungskompetenz entwickeln und in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen anwenden können.
Zum Bildungsziel gehören insbesondere der Aufbau eines tragfähigen Zusammenspiels von Körper, Stimme, Sprache und Wahrnehmung, die Entwicklung von Rollen- und Szenenkompetenz, die Befähigung zu präzisem und glaubhaftem Spiel in Bühnen- und Kamerasituationen sowie die Verbindung künstlerischer Grundlagen mit berufspraktischen Anforderungen. Der Bildungsgang bereitet damit auf Prüfungen, Vorsprechen, E-Castings, Aufführungen und den Berufseinstieg vor.
4. Aufbau des zweijährigen Bildungsgangs
Der Bildungsgang ist auf zwei Ausbildungsjahre angelegt, die inhaltlich und didaktisch aufeinander aufbauen. Das erste Ausbildungsjahr dient der Grundlegung und dem systematischen Aufbau zentraler schauspielerischer, sprecherischer, körperlicher und wahrnehmungsbezogener Kompetenzen. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung eines belastbaren künstlerischen Arbeitsinstruments sowie die Einführung in grundlegende Formen der Rollen-, Szenen- und Medienarbeit.
Das zweite Ausbildungsjahr dient der Vertiefung, Verdichtung und Anwendung der im ersten Jahr angelegten Kompetenzen. Die bis dahin erarbeiteten Grundlagen werden in komplexeren szenischen, präsentativen und medienbezogenen Zusammenhängen weitergeführt und unter erhöhten Anforderungen erprobt. Dabei gewinnt die Verbindung von künstlerischer Eigenständigkeit, Ensemblefähigkeit, professioneller Arbeitsweise und bewusster Anpassung an unterschiedliche Darstellungs- und Produktionssituationen an Bedeutung.
Der Aufbau des Bildungsgangs folgt damit einer durchgängigen Progressionslogik: von der Grundlegung über die Vertiefung bis hin zur integrierten Anwendung und Bewährung der erworbenen Kompetenzen im Rahmen der zweijährigen Ausbildung.
4.1 Unterrichtsorganisation und Stundenstruktur
Der Unterricht im Bildungsgang ist als Präsenzunterricht an fünf Tagen pro Woche organisiert. Jeder Jahrgang ist in zwei Klassen gegliedert, eine Vormittagsgruppe und eine Nachmittagsgruppe. Die Lehrkräfte unterrichten die jeweiligen Fächer in beiden Klassen. Die Hauptfächer werden klassenbezogen im regulären Wochenunterricht erteilt. Die Nebenfächer Deutsch/Politik und VWL finden als gemeinsame digitale Blockformate statt und werden jahrgangsübergreifend unterrichtet.
Die Stundenangaben des Bildungsgangs werden in Zeitstunden ausgewiesen. Für Deutsch/Politik und VWL ergibt sich daraus jeweils ein Umfang von 84 Zeitstunden über die vollständige zweijährige Ausbildung. Die Hauptfächer sind über beide Ausbildungsjahre hinweg unterschiedlich gewichtet; diese Gewichtung folgt der didaktischen Progression des Bildungsgangs.

5. Lernbereiche der Stundentafel
Die formale Struktur des Bildungsgangs richtet sich nach den in der Stundentafel ausgewiesenen Lernbereichen. Sie bildet die schulorganisatorische und curriculare Grundordnung der Ausbildung und unterscheidet zwischen fachrichtungsbezogenem und fachrichtungsübergreifendem Lernbereich.
Zum fachrichtungsbezogenen Lernbereich gehören die Hauptfächer Bühnenschauspiel, Filmschauspiel, Körper/Tanz sowie Atem/Stimme. Zum fachrichtungsübergreifenden Lernbereich gehören die Nebenfächer Deutsch/Politik und VWL. Diese Lernbereiche bilden die verbindliche äußere Struktur des Bildungsgangs. Ihre konkrete inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch die eingereichten curricularen Unterlagen.
6. Curriculare Konkretisierung der Lernbereiche
Die in der Stundentafel ausgewiesenen Lernbereiche werden durch die eingereichten curricularen Unterlagen fachlich konkretisiert. Dabei werden die Lernbereiche nicht als voneinander isolierte Einheiten verstanden, sondern als aufeinander bezogene Bestandteile eines gemeinsamen Ausbildungsgangs. Der fachrichtungsbezogene Lernbereich trägt in seinen unterschiedlichen Schwerpunkten gemeinsam zur Entwicklung schauspielerischer Handlungskompetenz bei. Der fachrichtungsübergreifende Lernbereich ergänzt diese Ausbildung durch sprachliche, reflektierende und berufsbezogene Anteile. Die formale Zuordnung zu einzelnen Lernbereichen wahrt die Struktur der Stundentafel; zugleich ergibt sich die bildungsgangbezogene Gesamtfunktion erst aus dem Zusammenwirken der einzelnen Unterrichtsbereiche.
7. Didaktische Gesamtlogik und Kompetenzentwicklung
Im Verlauf der Ausbildung werden die Auszubildenden schrittweise zu einer integrierten künstlerisch-praktischen Handlungskompetenz geführt. Dazu gehören insbesondere Präsenz, Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, Rollen- und Szenenkompetenz, Ensemblefähigkeit, körperlich-stimmliche Differenzierungsfähigkeit sowie die Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Darstellungs- und Produktionssituationen einzustellen. Die Kompetenzentwicklung vollzieht sich dabei von der Grundlegung über die Vertiefung bis zur eigenständigen Anwendung in komplexeren Arbeitszusammenhängen.
8. Verhältnis zu Fachcurricula und Prüfungsordnung
Die Bildungsgangbeschreibung legt die Gesamtstruktur, die Bildungsziele und den Aufbau der zweijährigen Ausbildung dar. Die fachliche Konkretisierung erfolgt in den einzelnen Fachcurricula. Dort sind die Inhalte, Kompetenzschwerpunkte, didaktischen Zugänge und Formen der Leistungsfeststellung der jeweiligen Unterrichtsbereiche ausgeführt. Die Prüfungsordnung regelt die Prüfungsformen und Anforderungen.
9. Grundsätze der Leistungsfeststellung
Die Leistungsfeststellung orientiert sich an der besonderen Struktur einer künstlerisch-praktischen Schauspielausbildung. Sie erfolgt daher je nach Unterrichtsbereich in schriftlicher, mündlicher, praktischer, präsentativer oder medienbezogener Form. Maßgeblich ist, in welchem Umfang die Auszubildenden die im Bildungsgang angelegten Kompetenzen aufbauen, verbinden und in konkreten Arbeitszusammenhängen anwenden können. Die Formen der Leistungsfeststellung werden in den einzelnen Fachcurricula und in der Prüfungsordnung näher ausgeführt.
10. Prüfungen im Verlauf der zweijährigen Ausbildung
Im Verlauf der zweijährigen Ausbildung dienen Prüfungen und Leistungsnachweise der Feststellung des jeweiligen Ausbildungsstands sowie der Vorbereitung auf die abschließenden Anforderungen des Bildungsgangs.
Das erste Ausbildungsjahr dient dem Aufbau grundlegender Kompetenzen und ihrer Überprüfung im Hinblick auf die Fortsetzung der Ausbildung. Das zweite Ausbildungsjahr dient der Vertiefung, der abschließenden Prüfung und der Präsentation der erworbenen Kompetenzen unter erhöhten Anforderungen. Die konkrete Ausgestaltung der Prüfungsformate richtet sich nach dem jeweiligen Unterrichtsbereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einer Schauspielausbildung neben schriftlichen und mündlichen Formen insbesondere praktische und präsentative Prüfungsformen von Bedeutung sind.
11. Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt den verbindlichen Rahmen der Prüfungen innerhalb des Bildungsgangs. Sie legt die Prüfungsformen, Anforderungen und den formalen Ablauf fest. Sie beschreibt damit die grundlegenden Maßstäbe, nach denen Prüfungen im Verlauf der zweijährigen Ausbildung durchgeführt und eingeordnet werden.
11.1 Überblick über die Prüfungen in den Hauptfächern
Die Prüfungen des Bildungsgangs beziehen sich auf die künstlerisch-praktischen Hauptfächer. Sie erfolgen in Form von szenischer Arbeit, Monologen, Tanz beziehungsweise Choreografie sowie filmischer Mitwirkung und dienen der Überprüfung der im Verlauf der Ausbildung erworbenen Kompetenzen.

12. Lehrkräfte
Der Unterricht im Bildungsgang wird von fachlich und künstlerisch qualifizierten Lehrkräften erteilt. Die Zuordnung der Lehrkräfte zu den einzelnen Unterrichtsbereichen ergibt sich aus der folgenden Übersicht.

13. Sächliche Mittel und Ausbildungsbedingungen
Für die Durchführung des Bildungsgangs stehen die erforderlichen räumlichen und sachlichen Mittel zur Verfügung. Dazu gehören zwei regelmäßig genutzte Unterrichts- und Probenräume, darunter ein größerer professionell ausgestatteter Tanzraum mit geeignetem Tanzboden, digitale Infrastruktur für die Durchführung der Blockfächer Deutsch/Politik und VWL per Zoom sowie filmpraktisches Basisequipment, insbesondere Kameras, Mikrofone und ein grundlegendes Lichtpaket.
Für Filmscreenings und Theateraufführungen werden außerdem externe Orte genutzt. Dazu gehören das Kölner Filmhaus sowie das Horizont Theater Köln, das metropol Theater Köln und die TASK Schauspielschule Köln.
Kontakt
Telefon: +49 (0)221 9123580
Mobil: +49 171 83 52 143
E-Mail: info@filmactingschool.de
Anschrift: Moltkestr. 131, 50674 Köln