Prüfungsordnung
§ 1 Geltungsbereich und Funktion
Diese Prüfungsordnung regelt den schulischen Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen innerhalb des zweijährigen Ausbildungsgangs „Film- und Theaterschauspieler/in“ an der Film Acting School Cologne. Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die Schülerinnen und Schüler die im Bildungsgang angelegten künstlerisch-praktischen Kompetenzen erworben haben und die Ausbildung erfolgreich fortführen bzw. abschließen können.
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